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Vertrauen?
in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Transparenz? und Reformwillen?
Position der Abgeordneten der Alternative für Deutschland in der Enquetekommission des Landtages von Sachsen-Anhalt
Vertrauen?
in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Transparenz? und Reformwillen?
Position der Abgeordneten der Alternative für Deutschland in der Enquetekommission des Landtages von Sachsen-Anhalt
Vertrauen?
in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Transparenz? und Reformwillen?
Position der Abgeordneten der Alternative für Deutschland in der Enquetekommission des Landtages von Sachsen-Anhalt

Seit ihrem Einzug in den Landtag von Sachsen-Anhalt hat die AfD-Fraktion eine klare Haltung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) gezeigt. Bereits zu einer Plenarsitzung im Dezember 2016 forderten wir die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge. Es gibt eine ganze Reihe guter Gründedie Zwangsgebühr für ein Angebot abzulehnen, dem immer mehr Bürger den Rücken kehren.

Tobias Rausch,

Parlamentarischer Geschäftsführer sowie Sprecher für Medienpolitik der AfD-Fraktion im Landtag van Sachsen-Anhalt

Immer mehr Missstände sind zutage getreten, nicht zuletzt auch deshalb, weil unsere Abgeordneten sich mit Anfragen, Anträgen und Debattenbeiträgen diesem Thema zuwenden. Inzwischen wagt kaum noch jemand, die strukturelle Deformation des ÖRRs zu leugnen. Wie wir ihn erleben, ist er nicht mehr zu retten. Die Akzeptanz bei den Bürgern ist in den Sinkflug übergegangen.  

Über Jahrzehnte hat sich zwischen dem ÖRR der BRD und deren parteipolitischem System ein sich wechselseitig stützendes Beziehungsgeflecht herausgebildet. Dieser Filz wird dem Anspruch an Transparenz und demokratischer Mitbestimmung immer weniger gerecht. Mit dem Erscheinen der Alternative für Deutschland als starker Opposition zum bisherigen Machtgefüge ist das noch deutlicher hervorgetreten. Mit den Mitteln politischer Diffamierung Andersdenkender und dem Kampagnenjournalismus zu Gender, Klima und Extremismus erniedrigt sich der ÖRR zu einem Propagandainstrument des Status Quo. Die Kontrolle durch die Rundfunkräte hat sich als nahezu wirkungslos erwiesen. Denn deren Mitglieder sind vollkommen in das Geflecht von Altparteien und Vereinsbürokratie eingebunden. Wahlverfahren werden hektisch verändert, um AfD-Mitglieder draußen zu halten. Verstöße der Anstalten gegen die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beschäftigen die Rechnungshöfe schon länger.

Noch immer ist kein ernsthafter Ansatz einer Verbesserung in Sicht. Wir werden uns von der Beredsamkeit der Rundfunkfunktionäre nicht einlullen lassen. Wir wollen das politisch-mediale Kartell auch künftig daran hindern, durch Schönreden und Vertuschen ihre Privilegien zu bewahren.

Die Probleme müssen an der Wurzel angefasst werden. Unsere Absicht ist es, eine zeitgemäße Umgestaltung des ÖRR einzuleiten. Dazu haben wir konkrete Vorschläge. Der Rat für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat die Richtigkeit unserer grundsätzlichen Forderung bestätigt.

Sein Bericht vom Januar 2024 hält fest: „Erforderlich sind nicht bloß Veränderungen im System, sondern Umbauten des Systems.“ Dadurch, dass der Wirtschaftsplan der Sender seit Jahren von vornherein defizitär ausgelegt ist, hat sich ein unentwirrbarer Klüngel gebildet. Dieser ist mehr mit seinem Positionsausbau beschäftigt als mit seinem gesetzlichen Auftrag. Die Kommission verweist ausdrücklich darauf, dass das grundgesetzliche Gebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, keinen Bestandsschutz für ARD, ZDF und Deutschlandfunk umfasst.

Auf den folgenden Seiten ziehen wir Bilanz des bisherigen Geschehens, vor allem in Sachsen-Anhalt, und legen noch einmal dar, wie wir die Zurückführung des ÖRR auf seine Grundaufgaben in Angriff nehmen und damit unseren Wählerauftrag erfüllen werden.

Ihr Tobias Rausch

Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt

„Für die Gebührenfinanzierung gilt der Grundsatz der Programmneutralitat. Die Gebühr darf nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik eingesetzt werden.“

Etikettenschwindel

Erinnerung an die Anfänge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbindet sich mit integren Persönlichkeiten wie dem gegangenen Sozialdemokraten Adolf Grimme (1889-1963). Grimme besuchte die Volksschule in Weferlingen der Börde. Er wirkte als Oberschulrat in Magdeburg und war Kultusminister der letzten preußischen Regierung. 1948 wurde er Generaldirektor des neugegründeten Nordwestdeutschen Rundfunks. Ihm zu Ehren wird seit 1964 für besonders gelungene Fernsehproduktionen der Adolf-Grimme-Preis verliehen. Dieser kompromisslose Verfechter der Rundfunkfreiheit würde sich im Grabe umdrehen, wenn er erfahren würde, was inzwischen in seinem Namen ausgezeichnet wird.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Nachkriegszeit verstand sich als Gegensatz zum gleichgeschalteten Reichsrundfunk des Nationalsozialismus und den kommunistischen Propagandasendern des SED-Staates. Inmitten einer Trümmerlandschaft musste vieles improvisiert werden. Mit geringen Mitteln wurde Beachtliches geleistet. Es war eine Zeit des Idealismus und der Experimentierfreude, in der eine Euphorie des Aufbruchs herrschte. Die heutigen wirklichkeitsfernen Riesensender haben mit diesen Rundfunkanstalten nur noch den Namen gemeinsam.

Der Abstand zum politischen Betrieb    ist    war  oberstes Gebot einer freien Rundfunkarbeit:

In seiner Sendung „Zur Person“ rückte Günter Gauss den Politikern aller Richtungen beharrlich zu Leibe. Die Seriosität des Nachrichtensprechers Hanns Joachim Friedrichs verkörperte die machtferne und neutrale Berichterstattung. Peter Scholl-Latour berichtete direkt und vorurteilsfrei aus Asien und Afrika. An seiner Biografie wird die Entwicklung deutlich.

Als Fernsehdirektor hat Peter Scholl-Latour den Westdeutschen Rundfunk geprägt. In einem Gespräch zu seinem 90. Geburtstages bemerkte er zur Berichterstattung über die Ukraine: „Wir leben in einem Zeitalter der Massenverblödung, besonders der medialen Massenverblödung.“ Zur Berichterstattung zum Bürgerkrieg in Syrien meinte er: „Die deutsche Presse ist nicht frei.“

Die links-grüne Indoktrination hat in den Programmen weiter um sich gegriffen. Die Sender gestatten ihrem Publikum kein selbstständiges Urteil. Sie präsentieren ein schlichtes Muster von Gut und Böse. Regierungsoffizielle Positionen werden durch sie kritiklos verstärkt. Die parlamentarische Opposition in Gestalt der AfD wird als demokratiefeindlich verunglimpft.

Keine Nachfrage für zwangsfinanzierten Staatsbürgerkundeunterricht

Eine Infas-Erhebung vom August 2023 dokumentiert einen neuen Tiefstand am Beispiel der Gebührenerhöhung. 92% der Befragten sind dagegen. Im Juni 2023 waren es bei einer Bild-Umfrage noch 78% und im Sommer 2022 ermittelte Business-Insider (Civey) eine Ablehnung von 68%. Die Richtung ist deutlich und der Zusammenhang mit einer immer absurder werdenden Senderpolitik unübersehbar. Eine Reihe von Ereignissen haben die Geduld zum Zerreißen strapaziert. So handelten die Sender als Einpeitschern der Coronamaßnahmen, befeuerten den Ukrainekonflikt und seine verheerenden Folgen im Inland, wirken als Propagandisten der Klima-Dystopie und Gender-Ideologie.

Auf dem Weg in die Defensive hat der Rundfunk sich dem linksgrünen Establishment als Erziehungs- und Kampagneninstrument angeboten. Das Werkzeug zur Entflechtung der monopolisierten Meinungsbildung in autoritären Regimen, ist nach Jahrzehnten selbst in einen autoritären Filz verstrickt. Statt ein Korrektiv der Macht zu sein, tritt es seinem Publikum als unduldsamer Partner der Regierungsmacht gegenüber.

Innerhalb der Sendeanstalten hat sich ein ebenso weltfremdes wie selbstgerechtes Milieu herangebildet. Die vierte Gewalt wird ihrer hergebrachten Aufgabe nicht mehr gerecht.  Sie verachtet ihr Publikum und ist vor allem mit der Verteidigung ihrer Besitzstände beschäftigt. Der Rundfunk hat sich verbissen in die Hand, die ihn füttert. Der unablässig fließende Zwangsbeitrag erlaubt es den Sendern jahrzehntelang verschleppte Probleme in ihrer Struktur weiter zu ignorieren und zu verschleppen.

Der Wandel der Medienwelt

Die Voraussetzungen haben sich bereits vor vierzig Jahren mit der Einführung des Privatfernsehens grundlegend verändert.  Noch einschneidender wirkte sich das Internet aus. Alternative Medien verbreiten mit geringem technischem Aufwand ihre Angebote im Netz. Die Anstalten des ÖRR kämpfen gegen ihren schwindenden Einfluss an. Dabei breiten sie sich auf Felder aus, auf denen sie ihrem Auftrag nach nichts zu suchen haben. Hunderte Millionen Euro fließen in den Erwerb von Sportrechten. Es kommt sogar zu wechselseitigen Überbietungskämpfen von ARD und ZDF. Von Verschwiegenheitsklauseln gedeckt, werden Expertenhonorare in unbekannter Höhe gezahlt.

ARD-Chef Kai Gniffke kündigte an, gewaltige Beträge in neue Technologien investieren zu wollen, um bei den internationalen Mediengiganten mithalten zu können. Im März 2023 wurde aus einem internen Strategiepapier bekannt, dass die ARD für die kommende Periode von 2025 bis 2028 einer Anhebung des Beitrags von derzeit 18,36 auf 25,19 Euro entgegensieht. Das wäre die höchste Anhebung in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Preis-Eskalation in der Konkurrenz mit den Privatsendern und der internationalen Unterhaltungsindustrie wird mit Hilfe unser aller Zwangsgebühren entfesselt. Diesem Wettbewerb ist der ÖRR auf Dauer weder gewachsen, noch ist er zur Teilnahme ihm verpflichtet. Das Gegenteil ist der Fall: Die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind vertraglich festgeschrieben. Die faktisch gegebene Finanzierungsgarantie und die Tatsache, dass der Rundfunkstaatsvertrag einer Regelung zur Transparenz ermangelt, verleiten die Anstalten dennoch zur Maßlosigkeit.

„Das Grundgesetz gebietet zwar einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. ARD, ZDF und Deutschlandradio genießen als solche jedoch keinen Bestandsschutz.“ Aus dem Bericht des Zukunftsrates im Januar 2024

Ein aufgeblähtes System

Mit dem Beitritt der DDR zur BRD wurden auch die dortigen Sender dem bestehenden System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angegliedert. Dabei trat die Unverhältnismäßigkeit der überkommenen Struktur deutlich zutage. Während die drei mitteldeutschen Bundesländer im MDR zu einer Sendeanstalt zusammengeschlossen sind, unterhalten das kleine Saarland im Sendegebiet des SWR und Radio Bremen im NDR-Gebiet weiterhin eine eigene Landesrundfunkanstalt. Besonders unanständig wirken die hohen Bezüge der Rundfunkfunktionäre im Vergleich zum Durchschnittsverdienst der Sachsen-Anhalter, der immer noch am unteren Ende der bundesdeutschen Verdienstskala liegt. Gegenüber dem Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunks fallen die Gehälter sowohl des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt und als auch des evangelischen Landesbischofs von Mitteldeutschland weit zurück. Dem Intendanten des MDR sind weitere acht Direktoren unterstellt. Die Verschachtelung der Verwaltungsstruktur ist ein weiterer Kostentreiber. So führt allein der MDR zehn Hörfunkprogramme: MDR Sachsen, MDR-Sachsen‐Anhalt, MDR Thüringen, MDR Aktuell, MDR Kultur, MDR Klassik, MDR Jump, MDR Sputnik, MDR „Tweens“ und MDR Schlagerwelt und fünf Funkhäuser in Dresden, Erfurt, Halle, Leipzig und Magdeburg. Gemeinsam mit dem ZDF betreibt der Mitteldeutsche Rundfunk den Kinderkanal KiKa, dessen undurchsichtige Geschäftsabwicklung bereits die Landesrechnungshöfe in zwei Bundesländern beschäftigte.

Die Verschachtelung der Verwaltungsstruktur ist ein zusätzlicher Kostentreiber. So führt allein der MDR zehn Hörfunkprogramme: MDR Sachsen, MDR Sachsen-Anhalt, MDR Thüringen, MDR Aktuell, MDR Kultur, MDR Klassik, MDR Jump, MDR Sputnik, MDR „Tweens“ und MDR Schlagerwelt und fünf Funkhäuser in Dresden, Erfurt, Halle, Leipzig und Magdeburg. Gemeinsam mit dem ZDF betreibt der Mitte/deutsche Rundfunk den Kinderkanal KiKa, dessen undurchsichtige Geschäftsabwicklung bereits die Landesrechnungshöfe in zwei Bundesländern beschäftigte.

Die Profiteure einseitiger Berichterstattung lieben den ÖRR

Trotz dieser offensichtlichen Missstände sind keine Verbesserungen in Sicht. Denn die vierte Gewalt hat sich in einer Machtposition verschanzt, die sie mit Händen und Füßen verteidigt. Dabei kann sie sich auf ihre politischen Verbündeten verlassen. Wen wundert es, wenn in der Enquetekommission zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Landtag von Sachsen-Anhalt vor allem die Abgeordneten von Grünen und Linken mit Begeisterung für den Erhalt des ÖRRs in seiner jetzigen Gestalt eintreten. Sind sie doch die größten Profiteure einer einseitigen Berichterstattung.

Sachsen-Anhalt und die Gebührenerhöhung 2020

In Sachsen-Anhalt ist die Diskrepanz zwischen den medialen Verlautbarungen und der Lebenswirklichkeit besonders krass hervorgetreten. Als 2020 die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfiehlt ein Defizit von 1,5 Milliarden Euro durch Gebührenerhöhung auszugleichen, wurde schnell klar, dass dafür keine Mehrheit im Parlament zustandekommen würde. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff (CDU), stellte seine routinemäßig vorgenommene Zustimmung zur Erhöhung diesmal unter einen Vorbehalt. Jedoch wurde er darin von seinen Unionsfreunden im Stich gelassen, die damals in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Bayern und dem Saarland den Ministerpräsidenten stellten. Alle winken sie die Gebührenerhöhung durch. Daraufhin entzieht Haseloff seinerseits den CDU-Kollegen die Unterstützung. Als sein Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) in einem Interview am 4. Dezember 2020 die ablehnende Haltung seiner Partei zu einer Gebührenerhöhung herausstellt und den „erhobenen Zeigefinger der Moralisierung“ kritisiert, ist er rasch sein Ministeramt los und wird zum parlamentarischen Hinterbänkler degradiert.Im Falle der Gebührenanhebung hat der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt seine Option zum Regieren auszuüben versucht. Das führte zu dem kläglichen Ergebnis eines Rückziehers, durch den sein Kabinett sogleich in eine Regierungskrise rutschte.

Entsprechend des föderalen Charakters der Bundesrepublik bedürfen alle den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffende Änderungen der Zustimmung durch die Landesparlamente. In Berlin erwartet man von den Ministerpräsidenten und ihren Kabinetten, dass die von dort kommenden Anordnungen lediglich umgesetzt und dadurch in das Gewand demokratischer Entschlussfassung gehüllt werden.

Die Entscheidung hätte in Form einer Abstimmung im Parlament über das von der Landesregierung ausgearbeiteten Zustimmungsgesetz zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag erfolgen müssen. Die CDU ist der Abstimmung ausgewichen. Der Souverän wurde übergangen. Einer politischen Entscheidung ist die CDU ausgewichen und hat sich mit folgenlosen Gesten zur Beschwichtigung der Wähler begnügt.

Die Erhöhung musste schließlich durch eine Vollstreckungsverordnung des Bundesverfassungsgerichts bewirkt werden. Eine zuvor erfolgte Ablehnung durch den Landtag wäre in die Urteilsbegründung der Verfassungsrichter eingegangen und hätte der Kritik am ÖRR bundesweit Auftrieb gegeben. Die Auseinandersetzung um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Zwangsgebühr hätte damit beträchtlich an Schärfe gewonnen.

Nachdem verhindert wurde, dass sich die Unzufriedenheit mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Votum der Abgeordneten ausdrücken kann, wird im Januar 2023 die Enquete‐Kommission „Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Transparenz und Reformwillen stärken“ ins Leben gerufen. Sie soll „Vorschläge unterbreiten, wie das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt werden und somit die Akzeptanz der Zuschauerinnen und Zuschauer erhalten bleiben könne.“

Die AfD-Fraktion wird in ihrer Eigenschaft als stärkste Opposition im Landtag von Sachsen-Anhalt unablässig daran erinnern, dass das Problem an der Wurzel gepackt werden muss. Wir sind überzeugt, dass der Rundfunk in seiner heutigen Form das Vertrauen der Zuschauer längst verspielt hat. An der Angleichung dieser überkommenen Einrichtung an die veränderten Wirkungsbedingungen führt kein Weg vorbei.

Weg mit dem Gebührenzwang!

Lediglich 2,5 Prozent der gesendeten Stunden des ÖRR werden von selbst produzierten Inhalten ausgefüllt. Nur ein Zehntel des Programms umfasst Erstausstrahlungen. Der Rest sind bis zu zehn Jahre alte Wiederholungen. Aber dafür verschlingt der öffentlich-rechtliche Rundfunk gegenwärtig jeden Tag 23,1 Millionen Euro. Mit einem Zehntel seines bisherigen Budgets würde er zurechtkommen, wenn der ÖRR Wettbewerben aus dem Weg geht, für die er nicht geschaffen wurde. Anstelle der Zwangsgebühren tritt eine Umlagefinanzierung durch Netflix, Amazon, Facebook, Bertelsmann oder Apple, deren Marktanteile weiter steigen, sobald sich der staatsfinanzierte Rundfunk aus der Unterhaltung zurückzieht.

Die AfD-Fraktion will die Zwangsgebühren abschaffen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder auf seine Grundaufgabe zurückführen.

AfD – Grundfunk:

Wie machen wir das?

Rückführung auf Grundaufgaben

Doch das Problem liegt nicht im mangelnden Problembewusstsein. Kritik und Selbstkritik können den mit Zwangsgebühren befeuerten Riesentanker offenbar wenig erschüttern. Im Gegenteil sind diese Diskussionen sogar zu einem Teil seines Entertainments geworden.

Wir brauchen aber keine ewigen Diskussionen. Die AfD-Fraktion will bewirken, dass die zeitgemäßen Veränderungen, die nicht zuletzt über alle öffentlich-rechtlichen Kanäle den Bürgern als unvermeidbar dargestellt werden, endlich auch auf die Sendeanstalten selbst angewendet werden.

Grundfunk

Wir erstreben eine Straffung der ausufernden Verwaltung, den Rückzug aus unangemessenen Aufgabenbereichen. Stattdessen gibt es mehr Präsenz vor Ort. So soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einem stärker in der Region und im Aktuellen verankerten Grundfunk umgebaut werden. Es erfolgt eine Beschränkung auf die Grundversorgung mit Nachrichten, Berichten von Amateur- und Breitensport, Angeboten zur Lebenshilfe und Informationen zum Verbraucherschutz.

Die föderale und regionale Struktur wird beibehalten. Dabei wird der Schwerpunkt auf jeweils einem regionalen Rundfunk- und Fernsehsender liegen, die maximal für drei Stunden am Tag zu einem bundesweiten Programm zusammengeschaltet werden. Die Programme sind werbefrei.

Verhältnismäßigkeit wahren

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat heute ein größeres Budget als ein international agierender Mediengigant wie die Walt-Disney-Company. Die Rundfunkgebühren machen im Durchschnitt 42% des Gesamtbudget der Bürger für Medien aus (abzüglich Bücher und nicht-digitale Unterhaltungsmedien). Eine freie Wahl für oder gegen dieses Angebot gibt es nicht. Das muss sich ändern. Der Bedarf an Boulevardthemen, allgemeiner Unterhaltung und großen Sportübertragungen kann ohne weiteres durch Privatsender gestillt werden. Wenn der ÖRR sich auf dem Gebiet der Unterhaltung beweisen will, dann muss das zu denselben Bedingungen wie bei anderen Anbietern erfolgen. Angebote, die über den grundlegenden Informationsauftrag hinausgehen, dürfen um zahlende Abonnenten werben. Wenn es keine zureichende Nachfrage gibt, haben sie zu unterbleiben.

Abwicklung und Überführung

Die Bewohner Sachsen-Anhalts erlebten unter der Ägide der Treuhandanstalt die Deindustrialisierung weiter Landstriche in ihrer Heimat. Mit der Ineffizienz der Arbeitsprozesse, der veralteten Technik und die hohen Lohnkosten wurde der Abbau begründet. Heute werden den Menschen, gerade von den Medien des ÖRRs, abermals tiefgreifende Veränderungen im Zusammenhang mit Kohleausstieg und dem Ukrainekonflikt zugemutet.  Kaum ein Bürger kann vor diesem Hintergrund nachvollziehen, dass ein antiquierter Rundfunkgigant als einziger von diesem allgemeinen Wandel ausgenommen bleiben soll.

Es gibt genügend Beispielen dafür, wie solche Abwicklungen zugleich wirkungsvoll und schonend zu bewerkstelligen sind. Der Umbau und der Betrieb der Sendeanstalten erfolgt durch einen zu bildenden Finanzierungs- und Abwicklungsfonds. In diesen wird sämtliches Eigentum der bisherigen Rundfunkanstalten überführt, das für den laufenden Sendebetrieb nicht benötigt wird. Soziale Härten werden bei der Reduktion der Rundfunkanstalten vermieden. Die Pensionslasten und andere Verbindlichkeiten, die bisher durch die Beiträge finanziert wurden, muss der Fonds tragen. Sein Finanzbedarf wird durch eine Kommission aus Vertretern der Länder festgestellt.

Was wir tun:

Weg mit dem Rundfunkbeitrag!

Die AfD-Fraktion fordert ohne Wenn und Aber die Abschaffung des Rundfunkbeitrags. Die Bürger unseres Landes sollen von pauschalen Zwangszahlungen für den öffentlich-Rechtlichen Rundfunk vollständig befreit werden. Es ist sittenwidrig, ein Angebot in Rechnung zu stellen, das weder bestellt noch in Anspruch genommen wurde.

Freiwilliges Abo statt Zwang!

Wie bei anderen Medienunternehmen auch können Zuschauer und Anbieter eine Übereinkunft in Form eines Abonnementvertrags treffen. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk attraktive Angebote in den Bereichen machen will, die nicht zu seinem gesetzlich gesicherten Grundauftrag gehören, dann muss er sich dafür um eine zahlende Kundschaft bemühen.

Immer mehr europäische Länder verabschieden sich vom gebührenfinanzierten Rundfunk. In Spanien, Portugal, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden, Dänemark und Ungarn gibt es schon keine gesonderten Rundfunkgebühren mehr. In Frankreich und der Slowakei ist die Rundfunkgebühr 2022 abgeschafft worden. In Großbritannien sollen ab 2027 keine Gebühren mehr erhoben werden.

Wachsam bleiben – Verborgene Strukturen aufdecken!

Mit unseren Anfragen zu Gehaltsstrukturen, außertariflichen Beschäftigten und Ruhegehaltsregelungen, sowie den Zahlungen von Landesministerien und -behörden an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben wir die Interessenskonflikte und Vergütungspraxis sichtbar gemacht. Die gewählten Mandatsträger der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt werden hier auch zukünftig wachsam bleiben um die systemischen Defekte des ÖRR weiterhin sichtbar zu machen.

Raus aus dem Rundfunkstaatsvertrag!

In einem ihrer ersten Anträge nach dem Einzug ins Landesparlament 2016 forderte die AfD-Fraktion eine Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages, der der Verankerung einer beispiellosen Monopolstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient. Seither ist viel in Bewegung gekommen bei diesem Thema. In der seit Januar 2023 bestehenden Enquete‐Kommission „Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Transparenz und Reformwillen stärken“ im Landtag von Sachsen-Anhalt werden unsere Abgeordneten ebenfalls auf eine Auflösung des Rundfunkstaatsvertrages drängen. Eine solche Entscheidung wird als Ermunterung für die Parlamente der anderen Bundesländer wirken.

Grundfunk – regional, sachlich und aktuell!

Das gesetzliche Gebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeutet keine Bestandsgarantie für die Monopolstellung von ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Der ÖRR muss zu einem stärker in der Region und im Aktuellen verankerten Grundfunk umgebaut werden. Sein Programm hat sich auf die Grundversorgung mit Nachrichten, Berichten von Amateur- und Breitensport, Angeboten zur Lebenshilfe und Informationen zum Verbraucherschutz zu beschränken. Die föderale und regionale Struktur wird beibehalten. Der Schwerpunkt liegt auf jeweils einem regionalen Rundfunk- und Fernsehsender liegen, die maximal für drei Stunden am Tag zu einem bundesweiten Programm zusammengeschaltet werden. Die Programme sind werbefrei. Ein solches steuerfinanziertes Informations- und Beratungsmedium soll sich innerhalb des Rahmens der Grundversorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen halten und dabei effizient und kostengünstig geführt werden.